Rechtsprechung
   VG Augsburg, 31.01.2018 - Au 4 K 17.1683   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,5591
VG Augsburg, 31.01.2018 - Au 4 K 17.1683 (https://dejure.org/2018,5591)
VG Augsburg, Entscheidung vom 31.01.2018 - Au 4 K 17.1683 (https://dejure.org/2018,5591)
VG Augsburg, Entscheidung vom 31. Januar 2018 - Au 4 K 17.1683 (https://dejure.org/2018,5591)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,5591) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBO Art. 14 Abs. 2, Art. 68 Abs. 1 S. 1
    Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs durch eine Werbeanlage

  • rewis.io

    Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs durch eine Werbeanlage

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 27.10.2011 - 15 ZB 10.2409

    Errichtung einer Werbeanlage; konkrete Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit

    Auszug aus VG Augsburg, 31.01.2018 - Au 4 K 17.1683
    Die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs wird nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, B.v. 11.4.2017 - 2 ZB 16.1288 - Rn. 4; B.v. 27.10.2011 - 15 ZB 10.2409 - juris Rn. 6; B.v. 24.2.2003 - 2 CS 02.2730 - juris Rn. 16) bereits dann - konkret - gefährdet, wenn nach den Erfahrungen des täglichen Lebens mit hinreichender oder - anders ausgedrückt - "bloßer" Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass durch die Anlage ein Verkehrsunfall verursacht oder der Verkehr in seinem Ablauf behindert wird, insbesondere ein Durchschnittskraftfahrer durch sie abgelenkt wird.

    Eine Art Probephase, ob sich bei einer Genehmigung einer Werbeanlage Unfälle mit schwerwiegenden Folgen ereignen können, verbietet sich angesichts der Gefährdung der hochrangigen Rechtsgüter Leben und Gesundheit auch in Abwägung mit den wirtschaftlichen Interessen der Klägerin (vgl. BayVGH, B.v. 27.10.2011 - 15 ZB 10.2409 - juris Rn. 5).

  • VG München, 23.06.2015 - M 23 K 13.3232

    Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts; (keine) qualifizierte

    Auszug aus VG Augsburg, 31.01.2018 - Au 4 K 17.1683
    Nur unter diesen Voraussetzungen ist die Straßenverkehrsbehörde befugt, durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h eine Beschränkung des fließenden Verkehrs anzuordnen (vgl. VG München, U.v. 23.6.2015 - M 23 K 13.3232 - juris Rn. 38).
  • VGH Bayern, 24.02.2003 - 2 CS 02.2730
    Auszug aus VG Augsburg, 31.01.2018 - Au 4 K 17.1683
    Die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs wird nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, B.v. 11.4.2017 - 2 ZB 16.1288 - Rn. 4; B.v. 27.10.2011 - 15 ZB 10.2409 - juris Rn. 6; B.v. 24.2.2003 - 2 CS 02.2730 - juris Rn. 16) bereits dann - konkret - gefährdet, wenn nach den Erfahrungen des täglichen Lebens mit hinreichender oder - anders ausgedrückt - "bloßer" Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass durch die Anlage ein Verkehrsunfall verursacht oder der Verkehr in seinem Ablauf behindert wird, insbesondere ein Durchschnittskraftfahrer durch sie abgelenkt wird.
  • VG Augsburg, 16.12.2015 - Au 4 K 15.869

    Verkehrsgefährdung durch Werbeanlage an Unfallhäufungsstelle

    Auszug aus VG Augsburg, 31.01.2018 - Au 4 K 17.1683
    Derartige Stellungnahmen sind zwar weder für die Genehmigungsbehörde noch für das Gericht bindend; sie haben jedoch namentlich angesichts der Sach- und Problemnähe der örtlichen (polizeilichen) Dienststellen eine nicht unerhebliche Aussagekraft (VG Augsburg, U.v. 16.12.2015 - Au 4 K 15.869 - juris Rn. 41).
  • VGH Bayern, 05.06.2018 - 11 B 17.1503

    Erweiterung der Tempo-30-Zone im Stadtgebiet

    Selbst wenn der Wechselwerbeträger die Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs i.S.v. Art. 14 Abs. 2 BayBO gefährden sollte (vgl. dazu BayVGH, B.v. 27.10.2011 - 15 ZB 10.2409 - juris Rn. 6; VG Augsburg, U.v. 31.1.2018 - Au 4 K 17.1683 - juris Rn. 30), wird damit nicht die festgestellte besondere Gefahrenlage entschärft, die an der Einmündung des Wehrenreuthwegs auch ohne den Werbeträger besteht.
  • VG Augsburg, 02.08.2023 - Au 4 K 23.385

    Beseitigungsanordnung, Werbeanlagen, (keine) Erledigung trotz Vollzugs des

    Auch wenn derartige Stellungnahmen zwar weder für die Genehmigungsbehörde noch für das Gericht bindend sind, so haben jedoch namentlich angesichts der Sach- und Problemnähe gerade die örtlichen (polizeilichen) Dienststellen eine nicht unerhebliche Aussagekraft (vgl. VG Augsburg, U.v. 31.1.2018 - Au 4 K 17.1683 - juris Rn. 25; U.v. 16.12.2015 - Au 4 K 15.869 - juris Rn. 41).
  • VG Regensburg, 17.10.2019 - RO 2 K 18.472

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für Werbeanlage wegen Gefährdung

    Allerdings kommt gerade einer Stellungnahme der örtlich zuständigen Polizeidienststelle aufgrund ihrer Sach- und Problemnähe eine nicht unerhebliche Aussagekraft zu (vgl. VG Augsburg, U.v. 31.1.2018 - Au 4 K 17.1683 - juris).
  • VG Augsburg, 07.08.2020 - Au 4 K 20.335

    Gefährdung der Verkehrssicherheit durch Werbeanlage

    Derartige Stellungnahmen sind zwar weder für die Genehmigungsbehörde noch für das Gericht bindend; sie haben jedoch namentlich angesichts der Sach- und Problemnähe der örtlichen (polizeilichen) Dienststellen eine nicht unerhebliche Aussagekraft (VG Augsburg, U.v. 31.1.2018 - Au 4 K 17.1683 - juris Rn. 25; U.v. 16.12.2015 - Au 4 K 15.869 - juris Rn. 41).
  • VG Augsburg, 16.11.2022 - Au 4 K 22.1057

    Doppelseitig beleuchtete Werbeanlage, Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit

    Derartige Stellungnahmen sind zwar weder für die Genehmigungsbehörde noch für das Gericht bindend; sie haben jedoch namentlich angesichts der Sach- und Problemnähe gerade der örtlichen (polizeilichen) Dienststellen eine nicht unerhebliche Aussagekraft (VG Augsburg, U.v. 31.1.2018 - Au 4 K 17.1683 - juris Rn. 25; U.v. 16.12.2015 - Au 4 K 15.869 - juris Rn. 41).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht